Ab Januar 2012 gibt es einige Änderungen im Bankgeschäft. Eine von ihnen ist zum Beispiel, dass sich die Kunden ihre Konten ab sofort besser gegen Pfändung schützen lassen können. Mit einem sogenannten ‚P-Konto’ kann man nämlich sicherstellen, dass ein Mindestbetrag von 1028,89 Euro nicht pfändbar ist. Momentan besteht die Sonderregelung, dass spezielle Zahlungen, wie zum [...]