Der entsprechende Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht künftig die Umkehr der Beweislast bei Artzfehlern vor. Die bisher auf freiwilliger Basis erteilte Unterstützung von Betroffenen durch die Krankenkassen soll zukünftig verpflichtend sein. Die Krankenkassen werden somit gesetzlich dazu verpflichtet, geschädigte Patienten bei der Geltendmachung von Schadensersatz zu beraten und zu unterstützen.
Beweislast in Zukunft bei Ärzten und Kliniken
Bislang mussten Geschädigte den Nachweis erbringen, dass der entstandene Schaden auf einem ärztlichen Behandlungsfehler beruhte. Der von Gesundheitsministerium und Justizressort gemeinsam ausgearbeitete Gesetzesentwurf sieht dagegen vor, dass der behandelnde Arzt nun nachweisen muss, medizinisch korrekt behandelt zu haben.
Bessere Dokumentation und Auswertung von Behandlungsfehlern
Kliniken und Ärzte sind in Zukunft verpflichtet, umfangreicher und detaillierter Behandlungsfehler zu dokumentieren und eine entsprechende Auswertung vorzunehmen. Diese Maßnahme soll helfen, Risiken besser zu erkennen und zu minimieren.
Verankerung des Patient-Arzt-Verhältnisses im Bürgerlichen Gesetzbuch
Ein eigenständiger Vertrag im BGB soll wichtige Patientenrechte verankern und damit eine juristisch eindeutige Basis bilden. So soll beispielswiese das Recht auf Einsicht in Behandlungsdokumentationen ebenso festgeschrieben werden, wie das Recht auf umfassende Aufklärung und Beratung vor Beginn einer medizinischen Behandlung.
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren der Krankenkassen
Der Zeitrahmen, der Krankenkassen für die Genehmigung beantragter Leistungen zur Verfügung steht, soll in Zukunft begrenzt werden. Wird nicht innerhalb von drei Wochen nach Antragstellung über die Bewilligung entschieden, soll der Antrag als bewilligt gelten. Patienten können dann selbst aktiv werden und erhalten die anfallenden Kosten von der Krankenkasse erstattet.
Vorgesehen ist das Inkrafttreten der neuen Regelungen zum 1. Januar 2013.
Der entsprechende Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht künftig die Umkehr der Beweislast bei Artzfehlern vor. Die bisher auf freiwilliger Basis erteilte Unterstützung von Betroffenen durch die Krankenkassen soll zukünftig verpflichtend sein. Die Krankenkassen werden somit gesetzlich dazu verpflichtet, geschädigte Patienten bei der Geltendmachung von Schadensersatz zu beraten und zu unterstützen.
Beweislast in Zukunft bei Ärzten und Kliniken
Bislang mussten Geschädigte den Nachweis erbringen, dass der entstandene Schaden auf einem ärztlichen Behandlungsfehler beruhte. Der von Gesundheitsministerium und Justizressort gemeinsam ausgearbeitete Gesetzesentwurf sieht dagegen vor, dass der behandelnde Arzt nun nachweisen muss, medizinisch
korrekt behandelt zu haben.
Bessere Dokumentation und Auswertung von Behandlungsfehlern
Kliniken und Ärzte sind in Zukunft verpflichtet, umfangreicher und detaillierter Behandlungsfehler zu dokumentieren und eine entsprechende Auswertung vorzunehmen. Diese Maßnahme soll helfen, Risiken besser zu erkennen und zu minimieren.
Verankerung des Patient-Arzt-Verhältnisses im Bürgerlichen Gesetzbuch
Ein eigenständiger Vertrag im BGB soll wichtige Patientenrechte verankern und damit eine juristisch eindeutige Basis bilden. So soll beispielswiese das Recht auf Einsicht in Behandlungsdokumentationen ebenso festgeschrieben werden, wie das Recht auf umfassende Aufklärung und Beratung vor Beginn einer medizinischen
Behandlung.
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren der Krankenkassen
Der Zeitrahmen, der Krankenkassen für die Genehmigung beantragter Leistungen zur Verfügung steht, soll in Zukunft begrenzt werden. Wird nicht innerhalb von drei Wochen nach Antragstellung über die Bewilligung entschieden, soll der Antrag als bewilligt gelten. Patienten können dann selbst aktiv werden und erhalten die anfallenden Kosten von der Krankenkasse erstattet.
Vorgesehen ist das Inkrafttreten der neuen Regelungen zum 1. Januar 2013.
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